Das Ergebnis der Rundenwettkämpfe im Bezirksverband Jülich 2018-2019

Das Ergebnis der Rundenwettkämpfe 2018-2019 kann sich aus unserer Sicht mehr als "sehen lassen". Die Zweite Mannschaft belegt eine tollen dritten Platz, den sie sich schon vor den letzten Wettkämpfen sicherte.

Unsere Mannschaft Kirchberg I schaffte in der zweiten Bezirksklasse den sofortigen Aufstieg. Wir gratulieren herzlich zum Aufstieg in die erste Bezirks- klasse und wünschen euch "Gut Schuss" für die kommende Saison!

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Die Rundenwettkämpfe beginnen in diesem Jahr ab Montag, dem 05. November 2018! Die Wettkampfpläne aller Klassen sind auf der Bezirksseite veröffentlicht. Für weitere Informationen bitte auf folgenden Link klicken:

Termine Bezirksverband Jülich

Die Heimwettkämpfe der Mannschaft Kirchberg I finden dienstags statt, die Mannschaft Kirchberg II schießt ihre Heimwettkämpfe donnerstags auf der Anlage in der Alten Schule in Kirchberg.

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Bestimmungen für die Durchführung der Bruderschaftsvergleichskämpfe innerhalb des Diözesanverbandes AachenStand: Januar 2006

1. Allgemeines

1.1 Als Vorbereitung zu den Meisterschaften und umdas Sportliche Schießen sowie diefreundschaftlichen Beziehungen zwischen den Bruder
schaften zu fördern, werdeninnerhalb des Diözesanverbandes Aachen in den Herbst- und Wintermonaten Bruderschaftsvergleichskämpfe durchgeführt.

1.2 Der Diözesanverband Aachen unterteilt sich in die Bereiche Mitte, Nord, Süd undWest.

1.3 Für die Durchführung der Bruderschaftsvergleichskämpfe sind auf denBezirksebenen die Bezirksschießmeister und auf den Bereichsebenen die jeweiligen stellvertretenden Diözesanschießmeister verantwortlich.

1.4 Um den Bruderschaftsvergleichskämpfen einen noch größeren Anreiz zu geben, können neben den Mannschaftswertungen auch Einzelw
ertungen durchgeführt werden. Um in die Einzelwertung zu gelangen, muss das Mann schaftsmitglied bei einer Gruppe von sechs Mannschaften an mindestens acht Wettkämpfen teilgenommen haben, bei einer Gruppe von fünf Mannschaften an mindestens sechs Vergleichen.

2. Bruderschaftsvergleichskämpfe ( BVK )

2.1 Für die BVK ́s werden Mannschaften aufgestellt. Jede Mannschaft besteht aus sechs Schützen/-innen.
Die Ergebnisse der besten vier Schützen/-innen werden als Mannschaftsergebnis gewertet. Um einen breiteren Kreis zu erfassen, können in einer Mannschaft mehr als sechs Personen gemeldet werden.

2.2 Die Mannschaftsaufstellung mit Benennung des Mannschaftsführers muss vor Beginnder BVK beim zuständigen Schießmeister schriftlich vorliegen. Die Meldetermine werden von den jeweiligen zuständigen Schießmeisternfestgesetzt. Nachmeldungen von Schützen/- innen sind möglich.

2.3 Startberechtigt ist jedes Mitglied einer Bruderschaft, das mit derMannschaftsmeldung des jeweiligen verantwortlichen Schießmeisters dem
zuständigen Gruppenleiter mitgeteilt wurde. Die von dem zuständigen Verantwortlichen festgesetzten Endtermine zum Meldeschluss müssen eingehalten werden. Der Meldeschluss beinhaltet den letzten Zahlungstermin des Startgeldes. Um eine zügige Planungsumsetzung durch die
Verantwortlichen zu gewährleisten ist ein Meldeschluss mit Zahlungsterminierung inder Ausschreibung festzulegen.
Die Einhaltung der Terminierungen ist durch die Teilnehmer zwingend einzuhalten. Ein Überschreiten führt automatisch zum Ausschluss.

2.4 Die BVK ́s sind durch den Verantwortlichen terminlich so anzusetzen, dass sie mit dem 30. April des Folgejahres abgeschlossen sind.
Im Rahmen der Terminierung werden die Endtermine der einzelnen Wettkämpfe gem . Top 4 festgelegt. Die Endtermine sind aus organisatorischen Gründen zwingend einzuhalten. Die gastgebende Mannschaft setzt den Austragungstermin fest.
Notwendige Terminverschiebungen müssen in beiderseitigem Einverständnis der Mannschaftsführer getroffen und dem Gruppenleiter
mitgeteilt werden. Wird keine Einigung erzielt, so setzt der zuständige Gruppenleiter den Austragungstermin fest. Dieser Termin ist für die teilnehmenden Mannschaften bindend. Die festgesetzten Endtermine dürfen hierbei nicht überschritten werden.

2.5 Eine Unterteilung in Klassen findet nicht statt. Sind genügend Mannschaften gemeldet, können Gruppen gebildet werden.
Jede Gruppe sollte aus sechs Mannschaften bestehen.

Jede Mannschaft benennt einen Mannschaftsführer. Für jede Gruppe wird ein Gruppenleiter bestimmt. Dieser führt die Gruppe durch die
BVK. Sollte eine Mannschaft aus einer höheren Gruppe bis zum Meldeschluss der BVK ́s zurückgezogen werden, so kann diese Gruppe von der
nächst unteren aufgefüllt werden.

2.6 Schießen in einer Bruderschaft mehrere Mannschaften dieselbe Disziplin und werden vor oder während der Saison eine oder mehrere Mannschaften zurückgezogen, so ist dieses nur von unten nach oben gestattet. Wird innerhalb dieser Bruderschaft nicht so verfahren, so werden alle die diese Disziplin schießen für die laufenden BVK gesperrt. Im darauf folgenden Jahr können diese Mannschaften gemäß Punkt 3.6 an den BVK
teilnehmen.

2.7 Bevor das erste Mitglied einer Mannschaft den Schützenstand betritt, müssen alle teilnehmenden Mannschaftsmitglieder von den Mannschaftsführern namentlich in die Schießliste eingetragen sein.
Sollten mehr als sechs Schützen/-innen starten, so sind die Schützen/-innen vor Beginn des Wettkampfes zu kennzeichnen, welche nicht in das Mannschaftsergebnis einfließen. Diese Ergebnisse zählen dann für die Einzelwertung. Auf der Schießliste sind die Scheibennummern einzu
tragen. Die vom Gastgeber gestellten Wettkampfscheiben können vor Beginn des BVK von den Mannschaftsführern gegenseitig gekennzeichnet werden. Die Wettkampfscheiben sind unmittelbar vor Wettkampfbeginn bzw. Betreten des Schießstandes an die Schützen auszuhändigen.

2.8 Die ringbeste Mannschaft erhält zwei Pluspunkte, die unterlegene zwei Minuspunkte. Endet ein Vergleichsschießen ringgleich, erhält je
de Mannschaft einen Plus- und einen Minuspunkt. Gruppensieger ist die Mannschaft mit den meisten Pluspunkten. Haben mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so ist die Mann schaft mit der höchsten Ringzahl Gruppensieger. Sind Ring- und Punktzahl gleich, so findet auf neutralem Schießstand ein Ausscheidungsschießen statt.

2.9 Die gastgebende Bruderschaft bzw. der Mannschaftsführer hat sofort nachBeendigung des Schießens die Schießliste bis spätestens drei Werktage nach dem festgesetzten Endtermin - Datum des Poststempels - dem Gruppenleiter zu übersenden.

2.10 Die beschossenen Scheiben sind vier Wochen von der Gastgebenden Mannschaft aufzubewahren.

2.11 Wird die Schießliste zu spät abgeschickt oderversäumt, so entscheidet der zuständige Gruppenleiter bzw. das zuständige Gremium über die Folgen. Entsprechende Folgen sind Punktabzug oder Geldstrafe. Das gleiche trifft bei Nichtvorlage nach Aufforderung oder bei Unauffindbarkeit der
beschossenen Scheiben zu. Die Einzelwertung der Mannschaftsmitglieder bleibt bestehen.

3 Leistungsklassen

3.1 Bei den BVK findet eine Unterteilung in regionale Leistungsklassen statt:
- Bezirksklassen unter der Leitung der Bezirksschießmeister
- Bereichs- und Diözesanklassen unter der Leitung der jeweiligen stellv. Diözesanschießmeister der Bereiche.

3.2 Alle Teilnehmer des BVK müssen eine Versicherungsbestätigung mit Vereinsnachweis mit sich führen. Er ist bei Verlangen den zuständigen
Gruppenleitern vorzulegen. Eine Prüfung im Rahmen der Mannschaftsmeldung liegt im Ermessen des ausrichtenden Bezirks- und stellv. Diözesanschießmeisters.

3.3 Es besteht die Möglichkeit für einen Schützen/ -in, im Verlauf des Vergleichsschießens die Klasse oder die Mannschaft zu wechseln.
Der Wechsel darf nur innerhalb der Bruderschaft vorgenommen werden, und zwar so, dass der Schütze/-in, der/die in einer unteren
Klasse schießt, in eine höhere aufsteigt. Der Wechsel darf nur auf schriftlichen Antrag über den Gruppenleiter an den zuständigen Schießmeister erfolgen. Die in der unteren Gruppe angesammelten Durchschnittsringzahl, und die damit verbundene Einzelplatzierung, werden aus der betref
fenden Gruppenliste gestrichen. Der zuständige Schießmeister entscheidet endgültig
.
3.4 Startet ein Schütze/-in in einer anderen Klasse oder Mannschaft als in der er/sie gemeldet ist, so wird sein/ihr Ergebnis nicht gewertet.
Das Ergebnis der Mannschaft ist zu streichen. Im Wiederholungsfall ist die Mannschaft zu disqualifizieren.

3.5 Es finden ein Aufstieg sowie ein Abstieg statt. Die beste Mannschaft einer Gruppe steigt in die nächsthöhere Gruppe oder Klasse auf,
die schlechteste in die niedrigere ab. Bestehen mehrere Gruppen innerhalb einer Klasse, so kann unter den Gruppensiegern der Klassensieger ermittelt werden. In gleicher Weise ermitteln die schlechtesten Mannschaften den Absteiger.

3.6 Zieht eine Mannschaft ihre Startberechtigung während der laufenden BVK zurück, so wird sie als Absteiger gesetzt. Hierzu werden die Ringzahl sowie die Punktzahl der betroffenen Mannschaft mit null Punkten gewertet. Die Mannschaft wir in der für sie zuständigen Klasse gesperrt und muss bei einer Wiederanmeldung im Folgejahr in einer dahinterliegenden Gruppe beginnen.
Bei erneuter Startmeldung entscheidet der jeweiligeSportausschuss der jeweiligen Ebenen über die Klassenzuteilung.

4 Durchführung


4.1 Die BVK sind nach folgendem Plan durchzuführen
:
4.1.1 Gruppe mit vier Mannschaften

1. Wettkampftag 1 : 2 , 3 : 4
2. Wettkampftag 2 : 3 , 4 : 1
3. Wettkampftag 1 : 3 , 2 : 4Die Rückkämpfe finden in umgekehrter Reihenfolge statt.

4.1.2 Gruppe mit fünf und sechs Mannschaften

1. Wettkampftag 1 : 2, 3 : 4, 5 : 6
2. Wettkampftag 2 : 5, 4 : 1, 6 : 3
3. Wettkampftag 4 : 2, 1 : 6, 5 : 3
4. Wettkampftag 2 : 6, 3 : 1, 5 : 4
5. Wettkampftag 3 : 2, 1 : 5, 6 : 4
Die Rückkämpfe finden in umgekehrter Reihenfolge statt.

4.1.2 Gruppe mit sieben und acht Mannschaften:
1. Wettkampftag 1 : 2, 3 : 4, 5 : 6, 7 : 8
2. Wettkampftag 2 : 3, 4 : 1, 6 : 7, 8 : 5
3. Wettkampftag 1 : 8, 3 : 6, 5 : 2, 7 : 4
4. Wettkampftag 2 : 4, 6 : 8, 1 : 3, 5 : 7
5. Wettkampftag 4 : 6, 8 : 2, 3 : 5, 7 : 1
6. Wettkampftag 1 : 5, 2 : 6, 3 : 7, 4 : 8
7. Wettkampftag 6 : 1, 7 : 2, 8 : 3, 5 : 4
Die Rückkämpfe finden in umgekehrter Reihenfolge statt.

4.2 Die erst genannte Mannschaft ist Gastgeber und stellt die Wettkampfscheiben zur Verfügung. Munition stellt jeder Schütze bzw. jede Mannschaft selbst. Werden Streifen genutzt so sind Streifenhalter im Bedarfsfall zu stellen.

4.3 Tritt eine Mannschaft zu dem festgesetzten Termin nicht an, so gilt der Wettkampf nach einer Wartezeit von 30 Minuten für die nicht
angetretene Mannschaft als verloren. Über die Situation ist der Gruppenleiter zu informieren. Die angetretene Mannschaft muss unter Aufsicht ein
es neutralen Schießleiters, der nicht der eigenen Bruderschaft angehören darf, schießen. Das Ergebnis wird so gewertet, als wäre die Gegenmannschaft angetreten. Bei nachweisbaren Verspätungen infolge höherer Gewalt wird zwischen den antretenden Mannschaften ein neuer Termin einvernehmlich festgelegt. Der Endtermin ist zu beachten. Wird keine Termineinigung getroffen, ist nach Punkt 2.4 zu verfahren.

4.4 Ein Einzelschütze kann nur in begründeten Ausnahmefällen vorschießen. Derartige Ausnahmefälle können z.B. beruflicher oder ähnlich
er Art (Schichtdienst) sein. Muss ein Schütze/-in vorschießen, ist dies mit dem gegnerischen Mannschaftsführer terminlich abzuklären.
Das Vorschießen wird generell immer auf dem Schießstand der gegnerischen Mannschaft ausgerichtet. Müssen aus beiden am Wettkampf teilnehmenden Mannschaften Schützen/-innen vorschießen, so findet dies auf dem Schießstand welcher das Heimrecht genießt statt.
Ein Nachschießen ist in keinem Fall gestattet !

Ein Nachschießen tritt dann ein, wenn ein Schütze/-in zum Wettkampf antritt nachdem die Mannschaftsführer die Schießliste ausgewertet und unterschriebenhaben.

4.5 Ein „Warm-“ bzw. Einschießen der Waffe durch einen Schützen im Zeitraum von zwei Stunden vor dem Wettkampf ist aus Gründen der Sport
lichkeit generell untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Wettkampfergebnis des betreffenden Schützen aus dem Mannschaftsergebnis zu streichen.

4.6 Ein angesetzter BVK ist in einem angemessenen und zumutbaren Zeitrahmen durchzuführen. Ansatz hier zu sind drei Lagen (= große Serie) der Disziplin zuzüglich Standwechsel und unter Berücksichtigung der Standkapazität. Eine Wartezeit zwischen Ende der zuletzt gestarteten Lage und einem eventuell noch startenden Schützen von 30 Minuten hinaus ist als unzumutbar anzusetzen. In diesem Fall ist der Wettkampf zu beenden. Der zumu
tbare Gesamtzeitrahmen ist hierbei zu berücksichtigen.

4.7 BVK ́s unterschiedlicher Disziplinen sind nach Möglichkeit nicht gleichzeitig durchzuführen. Dies ist zu sehen unter der Berücksichtigung der Standkapazität und der Standkonstruktion. In jedem Fall ist die zuverlässige Standsicherheit sowie ein störungsfreier Schießbetrieb durch den ausrichtend en Verein zu gewährleisten.( = Schießstandordnung). Der Trainingsbetrieb ist im Zeitraum des Wettkampfes untersagt.

5 Auswertung


5.1 Die Auswertung der beschossenen Scheiben erfolgt durch die Vertreter beider Mannschaften. Die Auswertung erfolgt entweder in manueller Form ggf. mit Schusslochprüfer oder durch ein handelsübliches Ringlesegerät. Wird bei manueller Auswertung keine Einigung erzielt, so sind die Scheiben mit einem kurzen schriftlichen Bericht dem Gruppenleiter zu übersenden, der die endgültige Entscheidung trifft. Das Wettkampfprotokoll ist in diesem Fall nicht zu unterzeichnen.

6 Proteste


6.1 Wird durch einen Schützen im Verlauf des Wettkampfes eine Unregelmäßigkeit festgestellt ist diese sofort der zuständigen Aufsichtsperson mitzuteilen. Die Aufsicht führende Person hat bei konkretem Regelverstoß eine Verwarnung, im wiederholten Fall einen Standverweis auszusprechen.
Findet keine Einigung statt ist ein begründeter Protest schriftlich auf der Rückseite der Wettkampfliste, durch einen der beiden Mannschaftsf
ührer, zu formulieren. Die Liste ist nach erfolgtem Wettkampf nicht gegenzuzeichnen und inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR in 1. Instanz dem Gruppenleiter zwecks Entscheidung zuzusenden. Sollte durch den Gruppenleiter keine Einigung erzielt werden entscheidet als zweite
und letzte Instanz der zuständige Sportausschuss. Im Falle der Weiterbearbeitung in zweiter Instanz ist eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR vom Antragsteller zu entrichten.